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Jun 15, 2026

Fehlverhalten in Minuten erkennen: Wie KI die §197a-Stellen der GKV wirklich entlastet

Fehlverhalten in Minuten erkennen: Wie KI die §197a-Stellen der GKV wirklich entlastet

Täglich gehen bei gesetzlichen Krankenkassen neue Meldungen ein. Anonyme Hinweise. Prüfberichte. Abrechnungsauffälligkeiten, die untersucht werden müssen. Auf der anderen Seite stehen Teams, die laut einer PwC-Studie im Schnitt aus rund drei Vollzeitkräften bestehen, um all das zu bewältigen. Das Missverhältnis zwischen eingehenden Fällen und verfügbarer Kapazität ist kein kleines operatives Problem. Es ist ein strukturelles Problem mit messbaren finanziellen Folgen. Der GKV-Spitzenverband beziffert den jährlichen Schaden durch Fehlverhalten auf über 200 Millionen Euro, und der Abstand zwischen dem, was tatsächlich zurückgeholt wird, und dem, was noch unbearbeitet bleibt, ist erheblich. Eine Veränderung ist notwendig, und sie hat bereits begonnen.

Ein Kapazitätsproblem, das sich nicht durch Einsatzbereitschaft lösen lässt

Die Teams in den Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der GKV nach §197a SGB V arbeiten gewissenhaft. Das Problem liegt nicht im Willen oder in der Kompetenz der Mitarbeitenden. Es liegt im Umfang der Aufgabe. Eine einzelne Anfangsverdachtsprüfung kostet je nach Komplexität zwischen vier und acht Stunden reine Arbeitszeit. Abrechnungsdaten müssen detailliert durchforstet, die relevanten Straftatbestände nach §§ 263, 266 und 299a/b StGB sowie §197a SGB V müssen sorgfältig geprüft werden, und eine formgerechte Verdachtsmitteilung an die Staatsanwaltschaft muss juristisch fundiert ausgearbeitet sein. Wenn diese Mitteilung als unstrukturierte Dokumentensammlung ankommt, wird das Verfahren häufig nach §152 Abs. 2 StPO mangels Anfangsverdachts eingestellt. Nicht weil kein Betrug vorlag, sondern weil die Aufbereitung nicht trägt. Das ist ein vermeidbares Ergebnis, das unmittelbar auf die Bearbeitungslast zurückzuführen ist.

Ernst: Ein KI-Agent für eine klar definierte Aufgabe

Ernst ist ein KI-Agent, der speziell für die Anfangsverdachtsprüfung nach §197a SGB V entwickelt wurde. Er versucht nicht, alles zu können. Er tut eine Sache, und zwar konsequent und nachvollziehbar. Wenn Falldokumente eingehen, ob Abrechnungsdaten, Hinweisgeber-Meldungen oder Pflegeakten, durchläuft Ernst sie automatisch durch einen fünfstufigen Entscheidungsbaum. Er erkennt Phantom-Abrechnungen, Upcoding, Zeitanomalien und Delegationsverstöße, klassifiziert den relevanten Straftatbestand und erstellt bei bestätigtem Anfangsverdacht einen druckfertigen Entwurf einer Verdachtsmitteilung, inklusive strukturierter Beweismittelliste und der erforderlichen Klauseln nach §459h StPO. Was eine erfahrene Sachbearbeiterin oder ein erfahrener Sachbearbeiter bislang mehrere Stunden konzentrierter Arbeit gekostet hat, schließt Ernst in wenigen Minuten ab. Danach prüft ein Mensch den Entwurf und gibt ihn frei, bevor er weitergeht.

Was die ersten Zahlen aus dem Pilotbetrieb zeigen

Ernst befindet sich aktuell im aktiven Pilotbetrieb bei ersten Kunden, und das Bild aus den bisherigen Ergebnissen ist eindeutig. Die Datensichtung und Faktenextraktion, die manuell zwei bis vier Stunden in Anspruch nimmt, dauert mit Ernst ein bis zwei Minuten. Die rechtliche Indikatorenprüfung, bisher bis zu zwei Stunden sorgfältige Analyse, ist in unter einer Minute abgeschlossen. Die Erstellung des Entwurfs der Verdachtsmitteilung, bisher ein bis zwei Stunden Formulierungsarbeit, erfolgt in rund zwei Minuten. Die Gesamtzeitersparnis pro qualifiziertem Fall liegt bei 80 bis 90 Prozent. Das ist kein marginaler Gewinn. Es bedeutet, dass dieselbe Stelle künftig deutlich mehr Fälle sachgerecht bearbeiten kann, oder die freigesetzten Kapazitäten gezielt für komplexe Ermittlungen nutzt, die von menschlichem Urteilsvermögen wirklich profitieren.

Der Mensch behält immer das letzte Wort

Ernst ersetzt keine Ermittlerinnen und Ermittler. Er übernimmt die Büroarbeit, nicht das juristische Denken. Die finale Entscheidung über eine Verdachtsmitteilung nach §197a Abs. 4 SGB V liegt immer beim Menschen. Das ist nicht nur ein ethischer Grundsatz, es ist prozessual verankert und bleibt so. Bei komplexen Betrugsnetzwerken, in denen Ärzte, Pflegedienste und Apotheken systematisch zusammenarbeiten, ist die erfahrungsbasierte Analyse erfahrener Sachbearbeitender unersetzlich. Ernst liefert den strukturierten Unterbau für diese Arbeit. Das Urteil, die Einschätzung und die Verantwortung bleiben bei den Menschen, die den Fall kennen. Jedes Ergebnis ist vollständig nachvollziehbar und dokumentiert, und kein Ergebnis, das sich nicht klar erklären lässt, verlässt das System. Hinzu kommt ein Aspekt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Die Meldepflicht nach §197a Abs. 4 SGB V birgt ein reales Haftungsrisiko, wenn Hinweise nicht fristgerecht bearbeitet werden. Ernst verwandelt diesen Druck in einen planbaren, kontrollierbaren Ablauf. Wenn Sie erfahren möchten, wie Ernst in Ihrer Fehlverhaltensbekämpfungsstelle eingesetzt werden kann, sprechen wir gerne mit Ihnen. Demo buchen.

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